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Promotionsordnung

für die Fakultät für Mathematik und Physik

vom 5. August 2003

Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität Bayreuth folgende Promotionsordnung für die Fakultät für Mathematik und Physik der Universität Bayreuth. (Mit allen Funktionsbezeichnungen sind Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen.)


Dieser Text berücksichtigt die am 05. August 2003 in der Hochschule niedergelegte Änderungssatzung. Die Niederlegung wurde am 05. August 2003 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Die Änderungssatzung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Universität Bayreuth vom 9. Juli 2003 und der Genehmigung des Präsidenten der Universität Bayreuth vom 18. Juli 2003, Az.: A 3516-I/1. Dieser Text wurde sorgfältig geprüft. Dennoch gilt:
Maßgeblich ist der Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung
Erstellt am 08.09.2003 durch WWW-Physik at Uni-Bayreuth.de unter Verwendung von UDO6