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Promotionsordnung
für die Fakultät für Mathematik und Physik
vom 5. August 2003
Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 83 des
Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität Bayreuth
folgende Promotionsordnung für die Fakultät für Mathematik und Physik der Universität
Bayreuth. (Mit allen Funktionsbezeichnungen sind Frauen und
Männer in gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche
Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht
vorgenommen.)
Dieser Text berücksichtigt die am 05. August
2003 in der Hochschule niedergelegte Änderungssatzung. Die
Niederlegung wurde am 05. August 2003 durch Anschlag in der Hochschule
bekanntgegeben. Die Änderungssatzung wurde ausgefertigt aufgrund
des Beschlusses des Senates der Universität Bayreuth vom 9. Juli
2003 und der Genehmigung des Präsidenten der Universität
Bayreuth vom 18. Juli 2003, Az.: A 3516-I/1. Dieser Text wurde
sorgfältig geprüft. Dennoch gilt:
Maßgeblich ist der Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung
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